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	<title>Altersversrogung Archive - iwg</title>
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	<description>Institut Wirtschaft &#38; Gesellschaft</description>
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	<title>Altersversrogung Archive - iwg</title>
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		<title>Forschung zu europäischen Altersversorgungssystemen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sebastian.sturm]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Sep 2024 08:04:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unser Institut beschäftigt sich intensiv mit den Altersversorgungssystemen in Europa. In diesem Rahmen haben wir für die Fachzeitschrift „portfolio institutionell“...]]></description>
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<p>Unser Institut beschäftigt sich intensiv mit den Altersversorgungssystemen in Europa. In diesem Rahmen haben wir für die Fachzeitschrift „portfolio institutionell“ einen Artikel zur deutschen und schwedischen Altersvorsorge verfasst. Unter dem Titel <em>&#8222;Altersvorsorge 2.0: Der schwedische Weg als Vorbild für Deutschland&#8220;</em> beleuchten wir, wie Deutschland von den Erfahrungen Schwedens profitieren kann.</p>



<p>Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Website der Zeitschrift <a href="https://www.portfolio-institutionell.de/altersvorsorge-2-0-der-schwedische-weg-als-vorbild-fuer-deutschland/?_gl=1*107bdii*_up*MQ..*_ga*MTQzNTIyNDMyOS4xNzI1NDMyOTEy*_ga_RGM10RK8JQ*MTcyNTQzMjkxMi4xLjAuMTcyNTQzMjkxMi4wLjAuMA..">hier</a>.</p>
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		<title>Grundsicherung und Grundrente: Bedarfsgerechte Ergänzungen des Sozialstaats</title>
		<link>https://i-wg.de/insight/grundsicherung-und-grundrente-bedarfsgerechte-ergaenzungen-des-sozialstaats/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sebastian.sturm]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Apr 2022 08:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Soziale Hilfsleistungen sind Teil eines funktionierenden Sozialstaats. Er stellt sicher, dass ein hilfsbedürftiger Bürger weiterhin in der Lage ist, unter...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Soziale Hilfsleistungen sind Teil eines funktionierenden Sozialstaats. Er stellt sicher, dass ein hilfsbedürftiger Bürger weiterhin in der Lage ist, unter Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungsangebote seinen notwendigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel aller staatlichen Maßnahmen ist die Absicherung der Bürger in Notlagen und gleichzeitig diesen Notlagen langfristig vorzubeugen (Subisidiaritätsprinzip).</p>



<p>Um diese Balance der staatlichen Ziele zu erreichen, haben wir in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen unsere Expertise und fachlichen Ausarbeitungen in die politische Diskussion eingebracht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundsicherung aufgrund Bedürftigkeit</h2>



<p>Die <strong>Grundsicherung</strong> dient zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für bedürftige Menschen in Deutschland. Damit soll auch der versteckten und verschämten Altersarmut vorgebeugt werden. Die&nbsp;Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung&nbsp;(§§&nbsp;41&nbsp;ff.&nbsp;SGB XII) ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte&nbsp;Sozialleistung&nbsp;zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei&nbsp;Hilfebedürftigkeit. Im September 2020 gab es rund 579.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter.</p>



<p>Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht Personen zu, wenn diese entweder aus Altersgründen nicht mehr einer&nbsp;Erwerbstätigkeit&nbsp;nachkommen können, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, oder&nbsp;gesundheitliche Gründe&nbsp;dies nicht mehr ermöglichen. Es wird vermutet, dass es eine höhere Anzahl von Personen gibt, die zwar einen Anspruch hätten, diesen aber nicht geltend machen. Grund dafür können mangelnde Informationen über Rechtsansprüche, aber auch Scham und Angst vor Stigmatisierung sein.</p>



<p>Einen&nbsp;Anspruch&nbsp;darauf haben Personen, welche die Altersgrenze erreicht oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und&nbsp;dauerhaft voll erwerbsgemindert&nbsp;sind. Es muss aber eine Bedürftigkeit vorliegen.</p>



<p>Die&nbsp;Leistungen der Grundsicherung&nbsp;werden nach Regelsätzen pauschal bemessen und von den Landesregierungen festgelegt. Der&nbsp;Regelsatz&nbsp;beträgt seit dem 1. Januar 2022&nbsp;monatlich 449 Euro&nbsp;für Alleinstehende. Partner und Eheleute erhalten je 404 Euro.</p>



<p>Zusätzlich dazu werden auch&nbsp;angemessene Aufwendungen&nbsp;für&nbsp;Unterkunft&nbsp;und Heizung bezahlt. Wann eine Wohnung als angemessen gilt, unterscheidet sich je nach Stadt und Personenanzahl.&nbsp;</p>



<p>Informationen zur Grundsicherung im Alter gibt es auf den Seiten der <a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Deutschen Rentenversicherung</a> (externer Link).</p>



<p>Bei den Reformen der Grundsicherung und der Anpassung zur Anrechnung weiterer Einkünfte (Riester, betriebliche Altersversorgung) haben wir uns mit inhaltlichen und mehreren Beispielvarianten aktiv in die Überlegungen eingebracht, wovon auch schlussendlich einige in abgewandelter Form übernommen wurden (s. nachfolgende Folie). Diese sehen insbesondere für Beschäftigte mit geringen Einkünften weiterhin Anreize vor, aktiv für das Alter vorzusorgen, indem ein gewisser Teil dieser zusätzlich generierten Einkünfte nicht bzw. nur zum Teil auf staatliche Leistungen angerechnet wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Anrechnungsmodelle — Variante 1</h2>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1280" height="591" src="https://i-wg.de/wp-content/uploads/2022/05/Picture-1-1280x591.png" alt="" class="wp-image-1126" srcset="https://i-wg.de/wp-content/uploads/2022/05/Picture-1-1280x591.png 1280w, https://i-wg.de/wp-content/uploads/2022/05/Picture-1-400x185.png 400w, https://i-wg.de/wp-content/uploads/2022/05/Picture-1-1536x709.png 1536w, https://i-wg.de/wp-content/uploads/2022/05/Picture-1.png 2048w" sizes="(max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></figure></div>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Nach langer Diskussion wurde zum 01. Januar 2021 ergänzend der Anspruch auf eine Grundrente eingeführt.</p></blockquote>



<h2 class="wp-block-heading">Grundrente durch Lebensleistung</h2>



<p>Nach langer Diskussion wurde zum 01. Januar 2021 ergänzend der Anspruch auf eine <strong>Grundrente </strong>eingeführt. Meist handelt es sich um einen Zuschlag zur bisherigen erarbeiteten Rente, sofern diese nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.</p>



<p>Mögliche Ansprüche von ca. 26 Mio. Leistungsbeziehern (Rentner, Berufsunfähige etc.) werden derzeit von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Schätzungsweise werden ca. 1,3&nbsp;Mio. Menschen einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen. Dazu ist auch eine Einkommensprüfung je Haushalt vorgesehen.</p>



<p>Ab 33 Jahren Grundrentenzeiten kann ein teilweiser und ab 35 Jahren ein voller Zuschlag geleistet werden, sofern der Verdienst in jedem Beitragsjahr zwischen 30% und 80% des Durchschnittsverdienstes gelegen hat. Auch weitere Zeiten, wie Pflege von Angehörigen oder Arbeitsjahre im Ausland können dazu zählen.</p>



<p>Die Höhe der Grundrente kann derzeit maximal ca. 420 Euro betragen. Allerdings darf ein Alleinstehender nicht mehr als 1.250 Euro und ein Paar nicht mehr als 1.950 Euro monatlich an Einkommen haben (z.B. Rentenzahlungen), wenn er eine Grundrente bezieht. Sofern die Beträge bis 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro liegen, werden 60% der Differenz und darüber hinaus voll angerechnet. Angerechnet auf das Einkommen werden die eingehenden Renten und Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag. Bis zu einem Beitrag von 224 Euro wird bezogene Grundsicherung nicht angerechnet.</p>



<p>Informationen zu diesen Themen gibt es u.a. auf: <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de">www.deutsche-rentenversicherung.de</a></p>



<p>Das Institut beschäftigt sich intensiv mit dem Altersvorsorgesystem Deutschlands und deren Reformen. Sofern Sie weitergehende Informationen wünschen oder Interesse an den zugrunde liegenden Fallgestaltungen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.</p>
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