Studie
Grundlagenbericht für die Umsetzung der UN-BRK im Kanton Thurgau
20 September 2023
Die IWG übernimmt die wissenschaftliche Begleitung des Projekts des Kantons Thurgau
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention; kurz UNO-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet. Die UN-BRK wurde von der Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung (MmB) zu beheben, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Die UNO-BRK fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, indem sie die Grundrechte der verschiedenen Menschrechts-Übereinkommen und Konventionen übernimmt und auf die besondere Situation von MmB überträgt. Das beinhaltet alle grundlegenden Bürgerrechte, also politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte. MmB sollen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können, wie Menschen ohne Behinderung.
Für die Umsetzung der UNO-BRK sind die Kantone zuständig. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat dafür einer interdisziplinären Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, eine Entscheidungsgrundlage in Form eines Grundlagenberichts zu erarbeiten, der den Stand der bereits erfolgten Umsetzungen beinhaltet und Entwicklungspotentiale aufzeigt.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der fachlichen Themen sowie der Umsetzung des Auftrags wurde die IWG von Beginn an eingebunden. Die konkreten Inhalte und Themen werden durch themenfokussierte heterogene Teams, bestehend aus Mitarbeitern der kantonalen Ämter, direkt betroffenen MmB sowie Mitarbeitern von Interessensgruppen, im Rahmen von Workshops erarbeitet und in zwei Veranstaltung im April und Juni 2023 präsentiert. Die gesammelten Ergebnisse fliessen in den Grundlagenbericht ein.
Details zum Stand der Arbeit und den Inhalten finden Sie unter:
https://sozialamt.tg.ch/uno-brk.html/14782
Ansprechperson:
Dr. Sebastian Sturm
Direktor
Damit auch Menschen mit Behinderung Zugang zum Text haben, veröffentlichen wir diesen nachfolgend in leichter Sprache:
Grundlagenbericht für die Umsetzung der UN-BRK im Kanton Thurgau
Die IWG übernimmt die wissenschaftliche Begleitung des Projekts des Kantons Thurgau
Am 13. Dezember 2006 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UNO-Behindertenrechtskonvention; kurz UNO-BRK) von der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet. Die Schweiz hat die UNO-BRK am 15. April 2014 angenommen. Sie ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Schweiz verpflichtet sich Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beheben. Sie schützt Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung und fördert die Gleichstellung in der Gesellschaft.
In der UNO-BRK steht, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen. Die Grundrechte, die alle Menschen haben, gelten auch für MmB, jeweils angepasst an die besondere Situation von Menschen mit Behinderung. Konkret geht es um Bürgerrechte, politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte. Menschen mit Behinderung sollen ihre Rechte wie Menschen ohne Behinderung ausüben können.
Für die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz sind die Kantone zuständig. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau möchte als Grundlage für weitere Entscheidungen einen Grundlagenbericht. Dafür hat er eine Arbeitsgruppe, bestehend aus unterschiedlichen Fachleuten, beauftragt. Diese Gruppe erarbeitet den Grundlagenbericht. Der Grundlagenbericht beinhaltet den Stand der bereits erfolgten Umsetzungen und Ideen für weitere Umsetzungen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der fachlichen Themen und der Umsetzung des Auftrags wurde die IWG von Beginn an eingebunden. Die konkreten Inhalte und Themen werden durch mehrere Teams erarbeitet. In jedem Team gibt es Mitarbeiter aus den kantonalen Ämtern, direkt betroffenen Menschen mit Behinderung und Mitarbeiter von Interessensgruppen. Die Teams erarbeiten ihre Vorschläge im Rahmen von Workshops und präsentieren diese in zwei Veranstaltung im April und Juni 2023. Die Ergebnisse fliessen in den Grundlagenbericht ein.
Details zum Stand der Arbeit und den Inhalten finden Sie unter:
https://sozialamt.tg.ch/uno-brk.html/14782
Ansprechperson:
Dr. Sebastian Sturm
Direktor