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Reformprojekt Staatlicher Fonds für die Altersvorsorge

16 Februar 2024

Unter dem Titel „Reformprojekt Staatlicher Fonds für die Altersvorsorge. Nutzen und Grenzen einer ländervergleichenden Evaluation“ präsentiert unser Institut hiermit die Befunde einer gerade abgeschlossenen Studie. Vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen betreffend der Reformpläne der aktuellen deutschen Regierung in Sachen Rentenversicherung, bei denen Bezug auf die in europäischen Nachbarländern bereits erfolgte Einrichtung staatlicher Fonds zur Ergänzung der traditionellen sozialstaatlichen Alterssicherung genommen wird, zielte unsere Forschung darauf ab, mittels eines systematischen komparativen Vorgehens zu eruieren, unter welchen konkreten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und beruhend auf welchen spezifischen institutionellen Arrangements solche Reformen andernorts initiiert wurden und die in sie gesetzten Erwartungen mehr oder weniger erfolgreich erfüllten.

Ausgehend von einer systematischen Erfassung, Analyse und kritischen Evaluation des einschlägigen wissenschaftlichen Forschungsstandes in dieser Frage wurde ein Vergleichspanel von sechs europäischen Ländern gemäß einer bewährten idealtypischen Klassifikation unterschiedlicher Welfare Regimes konstituiert und neben Deutschland auch Schweden, Großbritannien, die Niederlande, Frankreich und die Schweiz in den Ländervergleich einbezogen.

Die hier vorgelegten Befunde beruhen einerseits auf der Auswertung der verfügbaren Fachliteratur, insbesondere der von diversen internationalen Organisationen publizierten neuesten thematisch einschlägigen sozialstatistischen Daten, andererseits auf ausführlichen Expertengesprächen mit Spezialisten aus den jeweiligen nationalen Kontexten, die entweder durch ihre wissenschaftlichen Publikationen, oder aber durch ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen Sicherung ihrer Länder ihre Expertise ergänzend zu den konsultierten schriftlichen Quellen einbringen konnten.

Die Ergebnisse unserer Studie verdeutlichen, dass die in anderen Ländern gemachten Erfahrungen mit Rentenreformen dieses Typus jeweils hochgradig kontextspezifisch und -abhängig sind und je nach den gegebenen soziohistorisch entwickelten institutionellen Besonderheiten der Alterssicherungssysteme, aber auch den spezifischen soziodemografischen und volkswirtschaftlichen Parametern, nicht einfach in einen anderen Kontext übertragen werden können.

Eine Vorabveröffentlichung wird in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erscheinen.

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